Die Ukraine ist für slowakische Unternehmen ein wichtiger Handelspartner, und die slowakisch-ukrainische Grenze ist für viele von ihnen das Eingangstor ihrer Waren in die Europäische Union. Obwohl der Handel im Rahmen eines Freihandelsabkommens stattfindet, ist die Einfuhr aus der Ukraine weiterhin eine Einfuhr aus einem Drittland: Sie erfordert eine Zollanmeldung, Ursprungsnachweise und bei bestimmten Waren auch besondere Kontrollen. Nachfolgend finden Sie einen Überblick über den Ablauf Schritt für Schritt.
Rechtsrahmen des Handels zwischen der EU und der Ukraine
Der Handel richtet sich nach dem Abkommen über eine vertiefte und umfassende Freihandelszone (DCFTA), das Teil des Assoziierungsabkommens zwischen der EU und der Ukraine ist. Für die meisten Industrieerzeugnisse sind die Zölle abgeschafft, für sensible Agrarerzeugnisse gelten Zollkontingente.
Die befristeten autonomen Handelsmaßnahmen (ATM), die nach 2022 nahezu die gesamte Einfuhr aus der Ukraine liberalisiert hatten, endeten am 5. Juni 2025. Sie wurden durch die Überarbeitung der DCFTA ersetzt, die am 29. Oktober 2025 in Kraft trat, die Kontingente insbesondere für sensible Waren (z. B. Zucker, Geflügel, Eier, Weizen, Mais, Honig) regelt und eine Schutzklausel enthält. Prüfen Sie daher vor der Einfuhr von Agrarwaren stets den aktuellen Stand der Kontingente.
Schritt 1: Einreihung der Ware und Ermittlung des Zollsatzes
Grundlage ist der korrekte Code der Kombinierten Nomenklatur (KN). Davon hängen der Zollsatz, der Anspruch auf Präferenz, ein etwaiges Kontingent, der Mehrwertsteuersatz sowie nichttarifäre Maßnahmen (Lizenzen, veterinär- oder pflanzengesundheitliche Anforderungen) ab. Aktuelle Zollsätze und Maßnahmen prüfen Sie in der TARIC-Datenbank.
Schritt 2: Nachweis des Präferenzursprungs
Ein Null- oder ermäßigter Zollsatz wird nur für Waren mit Präferenzursprung in der Ukraine gewährt. Die Ursprungsregeln beruhen auf dem Regionalen Übereinkommen über Pan-Europa-Mittelmeer-Präferenzursprungsregeln (PEM). Der Ursprung wird insbesondere nachgewiesen durch:
- eine Warenverkehrsbescheinigung EUR.1 oder
- eine Ursprungserklärung auf der Rechnung (z. B. durch einen ermächtigten Ausführer oder bei Sendungen bis zu einem bestimmten Wert).
Ohne gültigen Ursprungsnachweis wird der reguläre Drittlandszollsatz angewendet.
Schritt 3: EORI-Registrierung und Vertretung
Der Einführer benötigt eine EORI-Nummer. Ein ausländisches Unternehmen ohne EORI kann einen indirekten Zollvertreter beauftragen, der im eigenen Namen für Rechnung des Einführers handelt. Bei der direkten Vertretung handelt der Vertreter im Namen und für Rechnung des Einführers (Art. 18 Zollkodex der Union). Bei der indirekten Vertretung ist der Zollvertreter Gesamtschuldner der Zollschuld, was sich auch auf die Höhe der erforderlichen Sicherheitsleistung auswirkt.
Schritt 4: Summarische Eingangsanmeldung (ENS) in ICS2
Seit 2025 gilt das Einfuhrkontrollsystem ICS2 auch für den Straßen- und Schienenverkehr. Der Beförderer (oder eine andere verantwortliche Person) muss vor dem Eintreffen der Ware an der EU-Grenze eine summarische Eingangsanmeldung (ENS) mit den erforderlichen Sicherheitsdaten abgeben.
Schritt 5: Transport und Grenzübergang
Der wichtigste Straßengrenzübergang für den Güterverkehr an der slowakisch-ukrainischen Grenze ist Vyšné Nemecké – Uschhorod; Bahnfracht passiert die Grenze vor allem über Čierna nad Tisou. Die Ware wird an der Grenze entweder direkt verzollt oder im Versandverfahren (NCTS, T1) zu einer Binnenzollstelle bzw. in ein Zolllager weiterbefördert. Die Wartezeiten an der Grenze schwanken erheblich; planen Sie daher ausreichend Puffer ein.
Schritt 6: Wahl des Zollverfahrens
- Verfahren 40 – freier Verkehr: Zoll (soweit anwendbar) und Einfuhrumsatzsteuer werden entrichtet; die Ware verbleibt in der Slowakei.
- Verfahren 42 – freier Verkehr mit Befreiung von der Einfuhrumsatzsteuer: Wird die Ware an einen Abnehmer in einem anderen Mitgliedstaat (Tschechien, Polen, Ungarn …) weitergeliefert, fällt in der Slowakei unter den Voraussetzungen des § 48 Abs. 3 des slowakischen MwSt-Gesetzes (zákon o DPH) keine Mehrwertsteuer an.
- Zolllagerung: Die Zahlung von Zoll und Einfuhrumsatzsteuer wird bis zur Auslagerung aufgeschoben.
Schritt 7: Kontrollen und nichttarifäre Maßnahmen
Lebensmittel, Futtermittel, Pflanzen und tierische Erzeugnisse unterliegen veterinär- oder pflanzengesundheitlichen Kontrollen an den dafür bestimmten Grenzkontrollstellen. Darüber hinaus hat die Slowakei in den vergangenen Jahren nationale Einfuhrbeschränkungen für bestimmte Agrarwaren aus der Ukraine angewendet. Deren Umfang hat sich verändert; prüfen Sie daher vor jedem Geschäft den aktuellen Stand.
Schritt 8: Mehrwertsteuer und Buchhaltung
Die Einfuhrumsatzsteuer kann der umsatzsteuerlich registrierte Unternehmer in der Regel in seiner Umsatzsteuererklärung als Vorsteuer abziehen. In der Slowakei ansässige Einführer mit AEO-Bewilligung wenden seit dem 1. Juli 2025 die Selbstveranlagung nach § 84a des MwSt-Gesetzes an und zahlen die Einfuhrumsatzsteuer daher gar nicht an die Zollstelle.
Häufige Fragen
Wird bei der Einfuhr aus der Ukraine Zoll erhoben?
Bei den meisten Industriewaren mit nachgewiesenem ukrainischem Ursprung nicht. Für bestimmte Agrarerzeugnisse gelten Zollkontingente; über diese hinaus wird Zoll erhoben.
Welchen Ursprungsnachweis benötige ich?
Meist eine Warenverkehrsbescheinigung EUR.1 oder eine Ursprungserklärung auf einem Handelspapier nach den PEM-Regeln.
Kann ein ukrainisches Unternehmen Waren selbst in die EU einführen?
Ja, mit einer EORI-Nummer und in der Regel über einen Zollvertreter in der EU. Beim Verkauf an Abnehmer in einem anderen EU-Staat ist das Verfahren 42 mit einem Fiskalvertreter vorteilhaft.
Muss die Ware direkt an der Grenze verzollt werden?
Nein. Sie kann im NCTS-Versandverfahren zu einer Binnenzollstelle oder in ein Zolllager weiterbefördert werden.
Sie importieren aus der Ukraine? Die Entity & Company, s.r.o. übernimmt den gesamten Prozess – von der Einreihung der Ware und den Ursprungsnachweisen über den Transport bis zur Verzollung im Verfahren 40, 42 oder in der Zolllagerung. Wir kommunizieren auf Slowakisch, Ukrainisch und Englisch. Informieren Sie sich über unsere Zolldienstleistungen und unseren Güterverkehr oder kontaktieren Sie uns unter info@entity-company.com und +421 55 381 6786.
Quellen
- euneighbourseast.eu/news/latest-news/upgraded-eu-ukraine-trade-agreement-enters-
- trade.ec.europa.eu/access-to-markets/en/content/eu-ukraine-deep-and-comprehensiv
- taxation-customs.ec.europa.eu/news/eu-import-control-system-2-ics2-extends-rail-
- taxation-customs.ec.europa.eu/news/transition-ics2-release-3-complete-limited-te
- zakonvkapse.sk/zakon/222-2004/paragraf/48
- www.financnasprava.sk/sk/pre-media/novinky/archiv-noviniek/detail-novinky/_samoz
