Internationaler Handel und Logistik
Lagerung und Zolllager
Eigene Lagerkapazitäten mit über 1.000 m², einschließlich eines Zolllagers für Waren, für die Zoll und Einfuhrumsatzsteuer noch nicht entrichtet wurden.
Aus dem Zolllager können Sie Ihre Ware schrittweise abrufen und Zoll sowie Einfuhrumsatzsteuer erst dann bezahlen, wenn Sie sie verkaufen.
Leistungen
Was wir für Sie übernehmen
- Eigene Lager mit über 1.000 m²
- Wareneingang mit Prüfung von Stückzahl und Verpackungszustand
- Lagerung von Paletten- und Stückgut
- Zolllager für unverzollte und unversteuerte Waren
- Bestandsführung und regelmäßige Inventur
- Warenausgang und Versand nach Ihren Vorgaben
- Verknüpfung mit Zolldienstleistungen, Transport und Fulfillment
Ablauf
So läuft die Zusammenarbeit ab
Wir vereinbaren Warenart, Menge und Lagerdauer.
Wir nehmen die Ware an und erfassen sie.
Wir lagern die Ware nach Ihren Vorgaben aus.
Sie erhalten eine Übersicht über Ihre Bestände.
FAQ
Häufige Fragen
Keine Antwort gefunden? Schreiben Sie uns über das Formular unten.
Zoll und Einfuhrumsatzsteuer zahlen Sie erst bei der Überlassung der Ware zum zollrechtlich freien Verkehr, nicht bereits bei ihrer Ankunft in der EU. Wird die Ware aus der EU ausgeführt, fallen in der Slowakei weder Zoll noch Einfuhrumsatzsteuer an.
Warum wir
Warum Entity & Company
Eigene Bewilligungen
Zollvertretung, Zolllager und Fiskalvertretung.
Ein Ansprechpartner
Transport, Verzollung, Umsatzsteuer, Lager und Zustellung.
Waren aus Drittländern
Erfahrung mit Importen aus der Ukraine und Asien, auch im Zollverfahren 42, sowie mit Exporten in Drittländer.
Slowakei, Tschechien und Ungarn
Niederlassungen in Košice, Bratislava, Prag und Budapest. Wir kommunizieren auf Slowakisch, Tschechisch, Ungarisch, Englisch, Ukrainisch und Polnisch.
Kontakt
Unverbindliche Anfrage
Teilen Sie uns mit, welche Ware Sie in welcher Menge und für wie lange einlagern möchten.
