Lagerung und Zolllager

Internationaler Handel und Logistik

Lagerung und Zolllager

Eigene Lagerkapazitäten mit über 1.000 m², einschließlich eines Zolllagers für Waren, für die Zoll und Einfuhrumsatzsteuer noch nicht entrichtet wurden.

Aus dem Zolllager können Sie Ihre Ware schrittweise abrufen und Zoll sowie Einfuhrumsatzsteuer erst dann bezahlen, wenn Sie sie verkaufen.

Leistungen

Was wir für Sie übernehmen

Ablauf

So läuft die Zusammenarbeit ab

01

Wir vereinbaren Warenart, Menge und Lagerdauer.

02

Wir nehmen die Ware an und erfassen sie.

03

Wir lagern die Ware nach Ihren Vorgaben aus.

04

Sie erhalten eine Übersicht über Ihre Bestände.

FAQ

Häufige Fragen

Keine Antwort gefunden? Schreiben Sie uns über das Formular unten.

Zoll und Einfuhrumsatzsteuer zahlen Sie erst bei der Überlassung der Ware zum zollrechtlich freien Verkehr, nicht bereits bei ihrer Ankunft in der EU. Wird die Ware aus der EU ausgeführt, fallen in der Slowakei weder Zoll noch Einfuhrumsatzsteuer an.

Warum wir

Warum Entity & Company

Eigene Bewilligungen

Zollvertretung, Zolllager und Fiskalvertretung.

Ein Ansprechpartner

Transport, Verzollung, Umsatzsteuer, Lager und Zustellung.

Waren aus Drittländern

Erfahrung mit Importen aus der Ukraine und Asien, auch im Zollverfahren 42, sowie mit Exporten in Drittländer.

Slowakei, Tschechien und Ungarn

Niederlassungen in Košice, Bratislava, Prag und Budapest. Wir kommunizieren auf Slowakisch, Tschechisch, Ungarisch, Englisch, Ukrainisch und Polnisch.

Kontakt

Unverbindliche Anfrage

Teilen Sie uns mit, welche Ware Sie in welcher Menge und für wie lange einlagern möchten.

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